Nur echt aus dem Schwarzwald: Die Europäische Union hat „Schwarzwälder Schinken“ 1997 als geschützte geographische Angabe (g. g. A.) zum Schutz und zur Aufwertung als besonderes Agrarerzeugnis und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung eingetragen. Die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ dürfen seither nur Produkte tragen, für die das Herstellungsverfahren im Schwarzwald nach der Spezifikation der erfolgt.
Schwarzwälder Schinken wird aus ausgewählten Schweinehinterschinken hergestellt. Nach traditionellen Rezepten fein gewürzt und per Hand gesalzen, verbleiben die Schinken einige Wochen „im Salz”. Danach wird der Schinken mit einer Mischung aus Tannenreisig, Sägemehl und Hackschnitzel aus Schwarzwälder Tannenholz geräuchert. Durch die Räucherzeit von ca. drei Wochen erhalten die Schinken ihre typische dunkle Rauchfarbe. Im Anschluss an die Räucherung müssen sie ruhen und nachreifen: Nach mindestens 12 Wochen ist der Schinken verkaufsfertig.
Durch die europaweite geschützte geographische Angabe g.g.A. wird das traditionelle Herstellungsverfahren des Schwarzwälder Schinkens in der Region bewahrt.
ADLER folgt bei der Herstellung seines Schwarzwälder Schinkens heute exakt den Bestimmungen der , nachdem für die Gütesicherung und Kennzeichnung ehemals das entsprechende Deutsche RAL-Institut zuständig war.
ADLER ist Gründungsmitglied des Schutzverbands der Schwarzwälder Schinkenhersteller e. V. – Dr. Hansjörg Adler hat den Schutz der Herkunftsangabe maßgeblich vorangetrieben. ADLER setzt sich mit der Schwarzwälder Schutzgemeinschaft auch weiterhin für die Einhaltung der Spezifikation und die Sicherung des geschützten Herstellungsverfahrens nach der EU-Verordnung ein.